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   BVerwG, 17.02.1987 - 4 CB 3.87   

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https://dejure.org/1987,8418
BVerwG, 17.02.1987 - 4 CB 3.87 (https://dejure.org/1987,8418)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1987 - 4 CB 3.87 (https://dejure.org/1987,8418)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1987 - 4 CB 3.87 (https://dejure.org/1987,8418)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 4 CB 3.87
    Der Rechtsweg wird nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnung garantiert; Vorschriften über die Vertretung vor Gericht stehen deswegen mit Art. 19 Abs. 4 GG im Einklang (BVerfGE 9, 194 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvL 5/57]; 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]usw.).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 4 CB 3.87
    Der Rechtsweg wird nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnung garantiert; Vorschriften über die Vertretung vor Gericht stehen deswegen mit Art. 19 Abs. 4 GG im Einklang (BVerfGE 9, 194 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvL 5/57]; 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]usw.).
  • BVerfG - 1 BvR 110/84 (anhängig)
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 4 CB 3.87
    Auch sonst bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Vertretungsgebot des § 67 VwGO (Beschluß des Senats vom 28. Juni 1985) - BVerwG 4 CB 17.85 - unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1984 - 1 BvR 110/84 - insbesondere wird der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs hierdurch nicht verletzt.
  • BVerwG, 28.06.1985 - 4 CB 17.85
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 4 CB 3.87
    Auch sonst bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Vertretungsgebot des § 67 VwGO (Beschluß des Senats vom 28. Juni 1985) - BVerwG 4 CB 17.85 - unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1984 - 1 BvR 110/84 - insbesondere wird der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs hierdurch nicht verletzt.
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